INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT GEM. §8A UND §11 der 12. BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZVERORDNUNG
Angaben gemäß Anhang V Teil 1:
1.
Name des Betreibers / Standort der Störfall-Anlage:
WPG Westfälische Propan-GmbH Wittekindstraße 20 32758 Detmold
2.
Bestätigungsvermerk:
Die WPG Westfälische Propan-GmbH bestätigt, dass das Umschlags- und Verteilerlager für Flüssiggas am o.g.
Standort den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde (Bezirksregierung Detmold) die Anzeige
nach § 7 Absatz 1 und bei Betriebsbereichen der oberen Klasse der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 vorgelegt wurde.
3.
Erläuterung der Tätigkeiten:
Im Umschlags- und Verteilerlager der WPG Westfälische Propan-GmbH wird Flüssiggas mit Eisenbahnkesselwagen und Straßentankwagen angeliefert.
Die angelieferte Ware wird Tanks zwischengelagert und anschließend in Gasflaschen oder Verteiler-Straßentankwagen abgefüllt,
um den Flüssiggasbedarf der jeweiligen Kundensegmente zu decken.
4.
Gebräuchliche Bezeichnung der gefährlichen Stoffe:
Erdölgase verflüssigt, Handelsname Propan oder Butan Nr. gem. CLP-VO: 649-202-00-6
Es handelt sich um ein unter Druck stehendes, extrem entzündliches Gas, das bei Erwärmung explodieren kann.
5.
Information der Bevölkerung:
Im Störfall wird die Bevölkerung durch Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr oder der Polizei gewarnt. Weiterhin werden Information durch das Radio (UKW/FM) -
Radio Lippe - 106,6 / WDR 2 – 93,2 an die Bevölkerung weitergegeben.
Soweit möglich und sinnvoll wird die WPG die Bevölkerung über die Internetseite als auch ihren facebook-account informieren.
6.
Letzte vor-Ort-Besichtigung:
Die letzte Störfall-Inspektion durch die Bezirksregierung Detmold erfolgte am 23.03.2018.
Weitere Information sind sowohl über die Bezirksregierung Detmold als auch über den Kreis Lippe / Bevölkerungsschutz und über die Stadt Detmold zu erhalten.
7.
Weiterführende Informationen:
Weitere Informationen zum Thema Störfall und Gefahrstoff können den folgenden Verordnungen entnommen werden: 12. BImsch-Verordnung (Störfall-V.), CLP-Verordnung.
Angaben gemäß Anhang V Teil 2:
1.
Auswirkungen eines Störfalls + Schutzmaßnahmen:
Bei Austritt sehr großer Flüssiggasmengen in Verbindung mit Wärme-/Zündquellen kann es zu einer Explosion kommen.
Diese Explosion ist mit einer Druckwelle, großer Wärme-Entwicklung und ggf. Trümmerflug verbunden, in deren Folge Bürgerinnen und Bürger Verbrennungen
und Verletzungen in unterschiedlicher Schwere erleiden können. Zum Schutz der eigenen Mitarbeiter und der Bevölkerung sind technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen worden.
Dazu zählt die konsequente und von den Aufsichtsbehörden überwachte Umsetzung des Explosionsschutzes, dichtigkeitsüberwachte Anlagen, Kühleinrichtungen sowie Brandmeldeeinrichtungen.
2.
Bestätigungsvermerk:
Die WPG Westfälische Propan-GmbH bestätigt, dass sie eng mit dem Kreis Lippe / Bevölkerungsschutz zusammen arbeitet und die notwendigen Maßnahmen zum
Schutz der Bevölkerung abgestimmt hat. In regelmäßigen Abständen werden gemeinsame Übungen durchgeführt, in denen auch das Eingrenzen eines „Dennoch“-Störfalls trainiert wird.
3.
Hinweise aus dem externen Alarm-und Gefahrenabwehrplan:
Im Gefahrenfall sollte die Bevölkerung sich nicht im Freien aufhalten, sondern Gebäude aufsuchen und auf Lautsprecherdurchsagen oder auf Information über das Radio achten.
Grundsätzlich kann es zu Sperrungen von Zufahrtsstraßen durch Polizei und/oder Feuerwehr kommen. In besonderen Gefahrensituationen kann die zuständige Behörde in Verbindung mit der Polizei bestimmte Bereiche evakuieren.
4.
Grenzüberschreitende Störfall-Auswirkungen:
Da das Betriebsgelände der WPG Westfälische Propan-GmbH sich nicht im grenznahen Bereich befindet,
kann eine grenzüberschreitende Auswirkung ausgeschlossen werden.